thak. Werbung und Kommunkation

Zweifelhafte Werbung

In der Werbung wird gerne mal übertrieben oder bewusst ungenau gearbeitet. Auch wird etwas behauptet, das bei genauem Hinsehen so nicht mehr gehalten werden kann. Wenn ein Unternehmen sagt, dass sein Produkt „klimaneutral“ sei, was ist damit gemeint? Die Verbraucherin oder der Verbraucher könnten das einschätzen, lautet die Meinung eines Gerichts: Denn nicht der Herstellungsprozess sei dafür entscheidend, sondern die Ausgleichsmaßnahmen. So werde etwa die Aufforstung des Regenwalds finanziert. Denn jedem sei klar, dass beispielsweise Flugreisen nicht ohne Emissionen möglich sind. Allerdings sah die Wettbewerbszentrale als Kläger das ursprünglich anders: Wenn etwas „zuckerreduziert“ sei, dann ist in dem Produkt wirklich weniger Zucker drin. Aus diesem Grund sei „klimaneutral“ eben auch eine Eigenschaft des Produkts selbst. Wenn die Kohlendioxidemissionen durch andere Maßnahmen kompensiert würden, sei das irreführend. Die Verbraucherschützer wünschen sich allerdings eine klare Linie und darum ein Verbot der Werbung mit solchen Begriffen, die dem „Greenwashing“ dienen.